zurückweisen

zurückweisen

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zu|rück|wei|sen [ts̮u'rʏkvai̮zn̩], wies zurück, zurückgewiesen <tr.; hat:
1. [schroff, entschieden] ablehnen, abweisen:
einen Bittsteller zurückweisen; sie wies mein Angebot zurück.
Syn.: abwehren, abwimmeln (ugs.), ausschlagen, verschmähen.
2. sich (gegen etwas) verwahren, (einer Sache) widersprechen, für falsch, unwahr erklären:
eine Behauptung zurückweisen; etwas als Verleumdung zurückweisen.
Syn.: ableugnen, abstreiten, anfechten, angehen gegen, bestreiten, dementieren, in Abrede stellen (Papierdt.), leugnen, nicht wahrhaben wollen, sich verwahren gegen (geh.), verneinen.

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zu|rụ̈ck||wei|sen 〈V. tr. 277; hat
1. jmdn. \zurückweisen nach hinten weisen
2. jmdn. od. etwas \zurückweisen abweisen, ablehnen
● ich kann sein Angebot nicht \zurückweisen; er wies dieses Ansinnen, die Einmischung, Forderung, Zumutung empört, energisch zurück; sie wies jeden Gedanken an einen Kompromiss zurück; jmdn. in seine Grenzen \zurückweisen jmdm. klarmachen, dass er seine G. nicht überschreiten darf; er wies mit dem Stock zurück

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zu|rụ̈ck|wei|sen <st. V.; hat:
1.
a) wieder an den Ausgangspunkt, -ort weisen (2):
jmdn. an seinen Platz z.;
b) nach hinten weisen (1 a):
er wies mit dem Daumen [auf mich, auf das Haus] zurück.
2. von sich weisen, abweisen:
Bittsteller z.;
einen Vorschlag, ein Angebot [schroff, entrüstet] z.;
eine Klage, einen Antrag z. (ablehnen).
3. sich (gegen etw.) verwahren, (einer Sache) widersprechen; für falsch, für unwahr erklären:
eine Behauptung, eine Beschuldigung [entschieden] z.

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zu|rụ̈ck|wei|sen <st. V.; hat: 1. a) wieder an den Ausgangspunkt, -ort ↑weisen (2): jmdn. an seinen Platz z.; Am ersten Wochenende ... sind an den Grenzübergängen in Bayern und Hessen insgesamt 36 Reisende von DDR-Grenzorganen zurückgewiesen worden (MM 15. 3. 83, 1); b) nach hinten ↑weisen (1 a): er wies mit dem Daumen [auf mich, auf das Haus] zurück. 2. von sich weisen, abweisen: Bittsteller z.; einen Vorschlag, ein Angebot [schroff, entrüstet] z.; Die portugiesischen Professionalfußballer wollen Berufungen in die Nationalmannschaft z. (NZZ 29. 8. 86, 45); eine Klage, einen Antrag z. (ablehnen); eine Frage z. (ihre Beantwortung verweigern, sie nicht zulassen); Mit Hanna ging es mir über viele Wochen gut ... obwohl sie mich immer wieder zurückwies (Schlink, Vorleser 65). 3. sich (gegen etw.) verwahren, (einer Sache) widersprechen; für falsch, für unwahr erklären: eine Behauptung, eine Beschuldigung [entschieden] z.; Zu hohe Geschwindigkeit? Diesen Vorwurf wies er aufs schärfste zurück (Loest, Pistole 232).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • zurückweisen — zurückweisen …   Deutsch Wörterbuch

  • zurückweisen — V. (Aufbaustufe) jmdn. auffordern, sich an seinen früheren Platz zu begeben Synonyme: fortschicken, wegschicken, zurückschicken, verweisen, weisen Beispiel: Der Lehrer wies den Schüler in seine Bank zurück. zurückweisen V. (Aufbaustufe) einen… …   Extremes Deutsch

  • zurückweisen — zu·rụ̈ck·wei·sen (hat) [Vt] 1 jemanden zurückweisen jemanden (besonders an einer Grenze) wieder dorthin schicken, von wo er gekommen ist 2 jemanden / etwas zurückweisen (jemandem) deutlich zeigen, dass man etwas nicht erfüllen, annehmen,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • zurückweisen — 1. a) abweisen, eine Abfuhr erteilen, einen Korb geben, fortschicken, wegschicken; (ugs.): abblitzen lassen, abwimmeln, den Laufpass geben, die kalte Schulter zeigen. b) ablehnen, abschlagen, ausschlagen, sich dagegen aussprechen, dagegen stimmen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • zurückweisen — zu|rụ̈ck|wei|sen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • abweisen — von sich weisen; abblitzen lassen (umgangssprachlich); abfertigen (umgangssprachlich); wegweisen; eine Abfuhr erteilen; ausschlagen; zurückweisen; ablehnen; zur …   Universal-Lexikon

  • ablehnen — 1. abschlagen, abweisen, ausschlagen, nicht genehmigen/gewähren/stattgeben, verweigern, von sich weisen, zurückweisen; (geh.): versagen, verschmähen; (schweiz., sonst bildungsspr. veraltet): refüsieren; (Amtsspr.): abschlägig bescheiden. 2.… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • ablehnen — missbilligen; verurteilen; nicht für richtig halten; Anstoß nehmen (umgangssprachlich); von sich weisen; abblitzen lassen (umgangssprachlich); abfertigen (umgangssprachlich); …   Universal-Lexikon

  • ausschlagen — verwerfen; von sich weisen; abblitzen lassen (umgangssprachlich); abfertigen (umgangssprachlich); wegweisen; eine Abfuhr erteilen; zurückweisen; ablehnen; zurücks …   Universal-Lexikon

  • abwehren — abblocken; hindern; abhalten; supprimieren; unterdrücken; niederdrücken; ersticken (Gefühle); ausblenden; verdrängen; parieren; aufhalten; …   Universal-Lexikon

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